Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektierung, Planung und Entwicklung sowie Vermarktung von Immobilien aller Art sowie die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, sowie die Vermittlung von Immobilien, immobiliennahen Verträgen. Die Verwaltung und Investierung von eigenem Vermögen und der Erwerb und Handel mit hochwertigen Konsumgütern der Kategorie Lifestyle, Kunst, Schmuck u.ä. zu Anlagezwecken.