Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Darlehen, Immobilien und immobiliengleichen Rechten sowie Beratung in diesen Geschäftsfeldern unter Ausschluss solcher Beratungsleistungen, die der Zulassung zu einem rechts- oder steuerberatenden Beruf bedürfen