Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie Beratung von Unternehmen, inklusive auf dem Gebiet des Personal Consulting die Vermittlung von freiberuflichen Beratern, sowie Erwerb, Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie Finanzgeschäfte, sämtlichst soweit es hierfür keiner gesonderten behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis bedarf.