Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Film-, Fernseh-, Video-, Foto-, Werbe- und Theaterproduktionen, der Handel mit Theater- und sonstigen Medienrechten, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Theater- und anderer Lifeevents sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.