Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Eingehen, der Erwerb, das Halten, die Pflege und Verwaltung sowie die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen, die Erbringung von wirtschaftlichen Beratungsleistungen, die Veranstaltung von Seminaren, das Verfassen von Schriften und Büchern, der An- und Verkauf von Kunstgegenständen und die Vornahme aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Ferner: Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und über Darlehen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben gemäß § 34c GewO.