Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung, Vermietung sowie Verpachtung eigenen Grundbesitzes, die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbebauung, deren Dokumentation und die Projektsteuerung von Gebäuden, ferner die betriebswirtschaftliche Optimierung der Nutzung von Immobilien. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Vermittlung von Immobilien und die Vermittlung von Geschäftsanteilen an Immobiliengesellschaften.