Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Reparatur- und Serviceleistungen für den Bereich Gas- und Ölheizungen, Sanitäranlagen und Haustechnik.
a) Handel mit allen für den Gas-, Öl- und Elektroheizungs- sowie für den Sanitärbereich benötigten Geräten, Objekten und Materialien aller Art;
b) Planung und Beratung im Zusammenhang mit der Installation von Heizungs-und Sanitäranlagen sowie deren Ausführung.
c) Baubetreuung, Projektleitung sowie Koordinierung von Baumaßnahmen, ausgenommen sind jedoch genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Gewerbeordnung.