Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) die Beratung von Unternehmen und Organisation, insbesondere die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für Unternehmen und Organisationen (ohne Rechts- und Steuerberatung).
b) Konzeption und Strukturierung von Kapitalanlagen, Beteiligungen, Unternehmens- und lmmobilientransaktionen und Finanzierungen
c) Konzeption und Vermittlung von lnvestitions-, Emissions- und Beteiligungsofferten aller Art
d) Erwerb, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen einschließlich der Erbringung umfassender Dienst- und Beratungsleistungen für Beteiligungs- und Gruppen-Unternehmen
e) Ausübung von Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Unternehmensgegenstand sind nicht Geschäfte, die unter das Kreditwesengesetz fallen.