Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Konzeptionierung und Einrichtung von Ladengeschäften, unter anderem im Bereich der Gastronomie, Arztpraxen, Büros und sonstigem Einzelhandel, sowie in Funktion als Generalunternehmer für Bauleistungen, sowie der Betrieb einer Tischlerei. Die Erbringung von Bauleistungen im Sinne des Bauhandwerks erfolgt durch Dritte.