Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Personen insbesondere bei dem Ankauf von Grundstücken, der Durchführung von Grundstückskäufen und -verkäufen sowie bei Ankauf und Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen. § 34 c GewO ist ausgeschlossen.