Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzipierung, Vertrieb und Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen als Präsenz- und Fernkurse im eigenen und fremden Namen; Herstellung und Vertrieb von Fortbildungsliteratur und Tagungsunterlagen im eigenen und fremden Namen; Erfassung, Kategorisierung und Vermittlung von Geschäftsadressen zum Zwecke der Direktwerbung.