Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
(1) Herstellung und Produktion von wassertechnischen Anlagen insbesondere Pumpen und Pumpenteilen, sowie die praktische Durchführung von Grundbau- und umwelttechnischen Projekten.
(2) Reparatur, Instandhaltung und Installation von wassertechnischen Anlagen sowie der Handwerkszweig Brunnenbau ist ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsbereiches der Gesellschaft.