Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der Altenhilfe durch ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeleistungen, im besonderen Maße für die § 53 Nr.1 der Abgabenordnung genannten Personen.Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben eines Alten- und Pflegeheimes, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung sowie von Altenwohnungen.Die Gesellschaft wird in ihrer Alten-und Pflegearbeit im Sinne evangelische Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig.