Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die crossmediale Kommunikation sowie crossmediales Entertainment für Film, Fernsehen, Internet und andere elektronische Medien.Dies umfaßt sowohl:
- die Erstellung von Filmen
- die Adaption von Filmen
- die Erstellung von Internet-Filmen und deren Umwandlung in alle möglichen Kommunikations-Mittel
- die Übernahme von Filmproduktionen
- die Entwicklung, Gestaltung und den Vertrieb von Print- und elektronischen Medien
- die Gestaltung, Besicherung und Vermarktung von Filmrechten und Filmfiguren
- der Erwerb von Unternehmen im In- und Ausland oder Teilen davon.
Die Gesellschaft bezweckt darüber hinaus den Aufbau, Ankauf, Verwaltung und Verwertung von Filmrechten, Schutzrechten, Modellen und anderem Know-how auf eigene oder fremde Rechnung und tätigt Geschäfte, die mit obigen Zwecken direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.