Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Konzeption, die Herstellung und die Verbreitung von digitalen und analogen Medienprodukten, insbesondere die Erstellung von Kommunikationskonzepten, die Programmierung von Websites und Software, sowie Werbeagenturleistungen jeglicher Art und die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen.