Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege durch Förderung der Wiedereingliederung von psychisch Kranken/Behinderten, geistig Behinderten sowie anderer, der sozialen Eingliederung bedürftiger Personen.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Anregung, Förderung und Verwirklichung von Maßnahmen und Einrichtungen, die der Wiedereingliederung und Hilfe psychisch Kranker/Behinderter, geistig Behinderter sowie anderer, der sozialen Eingliederung bedürftiger Personen dienen, z.B. durch Betreute Wohnformen.