Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Promotion, Veranstaltungsvermittlung, Förderung und Werbung von, für und mit Künstlern, Sportlern und Personen des öffentlichen Interesses und der Zeitgeschichte; VIPs. Gegenstand ist ferner die Vermarktung von Produkten aller Art einschließlich der Verwertung von Namens- und Markenrechten. Auch ist Gegenstand die Vermögensverwaltung, soweit diese nicht der gesonderten Erlaubnis bedarf. Weiter ist Gegenstand der erlaubnisfreie Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und Rechten an Grundstücken.
Groß- und Einzelhandel mit Kaffee, Kaffeemaschinen sowie gastronomischen Geräten einschließlich Zubehör und damit zusammenhängender Service, Betrieb und Verwaltung von gastronomischen Betrieben, insbesondere Coffee-Shops, sowie Catering-Service nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigung.