Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere
a) Der An- und Verkauf von Immobilien;
b) deren Vermittlung, Vermietung und Verwaltung;
c) die Vermittlung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften;
d) die Konzeption von Immobilienanlagen einschließlich Veräußerung, Vermittlung und Erwerb von Beteiligungen;
e) die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäfte
im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung
f) der Kontierungs-, Abrechnungs- und Büroservice und das Buchen laufender Lohn- und Geschäftsvorfälle.