Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger, Tätigkeit als Baubetreuungsunternehmen, die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Projektierung von Immobilienvorhaben, die Erbringung von Serviceleistungen jeder Art im Immobilienbereich.