Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Ausführung von Bestattungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten,
b) der Betrieb von Garagen und des Fuhrwesens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Dienstleistungen jeder Art,
c) Verwaltung, Geschäftsführung und Vertretung solcher Gesellschaften, deren Gegenstand insbesondere die zu a) - b) bezeichneten Tätigkeiten umfaßt, sowie die Beteiligung an solchen Gesellschaften.