Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Beteiligung an Hotels und Gaststätten.
2. Übernahme von Geschäftsführungen und Verwaltung von Hotels und Gaststätten.
3. Unternehmensberatung für Hotels und Gaststätten. ferner 4. Immobilien- und Finanzierungsvermittlung, Baubetreuung und -beratung, Bauträgertätigkeit, Projektentwicklung und -steuerung, Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, Initiator von Fonds.