Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Organisation von Veranstaltungen aller Art einschließlich Vermittlung von technischer und personeller Ausstattung sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt, insbesondere keine Personalüberlassung.