Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Projektsteuerung, Projektentwicklung und Durchführung von Bauvorhaben dritter Auftraggeber und im eigenen Namen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ferner die Durchführung von Beratungsleistungen aller Art auf dem Bausektor und die Verwaltung eigenen Vermögens. Eine Tätigkeit als Bauträger ist ausgeschlossen.