Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung von Werbe- und Spielerrechten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewerbung in Gemeinschaft von sportlichen Aktivitäten; auch die Vermittlung von Arbeitsplätzen und die Personalvermittlung in allen Bereichen, jedoch ohne die Vermittlung von Leiharbeitsplätzen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, die persönliche Haftung bei Handelsunternehmen zu übernehmen und dort Gesellschafter zu werden.