Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten und durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern zu verwenden (§ 34 c Abs. 1 Nr. 4 lit. a) GewO).