Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Konzeption und Projektmanagment von Informationsdiensten und elektronischen Serviceangeboten insbesondere im Bereich Wissenschaft, Technik und Medizin, mit dem Ziel, innerhalb von Unternehmen Lösungen, Kompetenz und Technologie aufzubauen. Handwerkliche Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Geschäftstätigkeit. Übernahme der Komplementärstellung in Kommanditgesellschaften.