Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art im eigenen Namen, deren bauliche Instandsetzung, Veränderung, Erweiterung und Instandhaltung sowie deren Verwaltung und Verwertung. Genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. Ferner: Die Verwaltung und Betreuung von bestehenden oder zu gründenden Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Gesellschaftszweck.