Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, Makler-, Bauleitungs- und Gutachtertätigkeit sowie sonstige Dienstleistungen für die Immobilienbranche, soweit hierfür keine weitergehende Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an andere Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten.