Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen jeglicher Art sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie die Vermittlung des Erwerbs von Anteilsscheinen an einer Kapitalgesellschaft, von Beteiligungen an einer sonstigen Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Kommanditgesellschaft) oder von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen sowie von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, insbesondere an Unternehmen und Unternehmer des Personenbeförderungsgewerbes, soweit diese Tätigkeit nicht nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen genehmigungspflichtig ist.