Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Betrieb - der entweder selbst oder durch Dritte im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO ausgeführt wird - von Diakonischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Heime und Einrichtungen der Rehabilitation, Alten- und Krankenpflege, die Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege und Seelsorge; ferner die Aus-, Fort- und Weiterbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen. Die in eigener Trägerschaft, durch Beteiligung bzw. in Betriebsführung übernommenen Krankenhäuser sollen nach ihrem Umfang und nach ihren Einrichtungen den Bestimmungen für die staatlich geförderten Krankenhäuser im Sinne des Krankenhausfinanzierungsrechtes entsprechen.