Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten auch durch Nachunternehmer und zwar sowohl in eigenem Namen als auch in fremden Namen und für fremde Rechung; der Erwerb und die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich der Vermittlung von Finanzierungen, die Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von Grundstücken.