Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen und/oder die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten natürlicher und juristischer Personen an Gesellschaften einschließlich typischer und atypischer stiller Beteiligungen sowie jede sonstige gesellschaftsrechtliche Beteiligung, ferner die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Wahrnehmung der Rechte der Treugeber, insbesondere auf Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften sowie Unterrichtung und Information der Treugeber, fernerhin die Verwaltung von Grundbesitz und eigenen Vermögenswerten jeder Art.