Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung von Beherbergungs- und Gaststättenbetrieben aller Art, auch zum späteren Betrieb nach Vorliegen der entsprechenden Betriebserlaubnisse; Durchführung von Veranstaltungen sowie die Erledigung artverwandter Geschäfte einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung von eigenem Grundbesitz und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; Beteiligung an anderen Unternehmungen, deren Übernahme, deren Geschäftsführung einschließlich der Übernahme einer Stellung als persönlich haftender Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft.