Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung, insbesondere
1.
Beratung zur Reorganisation, Sanierung und Unternehmensentwicklung
2.
Durchführung von Kooperationsprojekten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Co-Management) in Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen
3.
Beratung und Qualifizierung zu Teilaspekten des Co-Managements
4.
Operative und konzeptionelle Unterstützung des DGB und der Einzelgewerkschaften
5.
Unterstützung bei der Vereinheitlichung von sozialen Standards im Zuge der Erweiterung der EU
6.
Durchführung und Begleitung von Projekten, insbesondere zur Forschung und Entwicklung für Konzepte des Co-Managements.