Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Konfektionierung, der Versandabwicklung, des digitalen Drucks, der Datenverarbeitung sowie sonstiger Kommunikationswege erbringen bzw. in den genannten Geschäftsbereichen beratend tätig sind.