Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Unternehmensgegenstand wird durch Maßnahmen verwirklicht, die der Verbesserung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft dienen. Insbesondere zählen dazu die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, das Ausloben von Preisen, die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung von Wissenschaft und Forschung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.