Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten, sowie die Übernahme von Dienstleistungen, die für diesen Unternehmenszweck notwendig erscheinen, insbesondere die Übernahme von Baubetreuungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für eigene und fremde Rechnung.