Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen; der Abschluss von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft der Kommanditgesellschaft; die mit der Vermittlung verbundenen Serviceleistungen auch für Untervermittler und Honorarberatung; der Handel mit Bildern, Fotos und Antiquitäten; Vermietung und Verleasen von Sportgeräten, Druckmaschinen, Autos und sonstigen Gegenständen; Reinigungsgewerbe, Büro- und Gebäudereinigung und Reinigung nach Hausfrauenart; Partnervermittlung; Textilhandel inkl. Hochzeitsmoden; Münzen- und Edelmetallhandel.