Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichten und Einrichtung eines Café-Bistros; sowie der Betrieb nach Erhalt der erforderlichen Erlaubnis; die Tätigkeit als Franchisegeber im Gastronomiebereich; die Veranstaltung von Messen und sonstigen Veranstaltungen sowie der Im- und Export und der Handel mit Kaffee, Tee, Ölen, Gewürzen, Weinen und sonstigen Spirituosen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.