Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art, insbesondere Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie von allen sonstigen, eine behördliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten.