Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die umfassende Beratung von Unternehmen im Bereich Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Rechts- und Steuerberatung, der Abschluss von Verträgen- einschließlich der Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss- von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in fremdem Namen und für fremde Rechnung.