Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Erlaubnisfreie Beratung einschließlich Unternehmensberatung, insbesondere bei der Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzte für Allgemeinmedizin und sonstigen hausärztlich tätigen Ärzte in den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen von Berlin und Brandenburg, dem Abschluß und der Durchführung von Verträgen, die die hausärztliche Tätigkeit betreffen, dem Aufbau und der Abgabe von Arztpraxen sowie bei Rationalisierungs-, Finanzierungs- und Versicherungsfragen von hausärztlich tätigen Ärzten;
b) Planung, Durchführung von und Mitwirkung bei Fort- und Weiterbildungsvorhaben unter Beteiligung von Ärzten und Gesundheitsfachberufen in der medizinischen Primärversorgung;
c) Trägerschaft, Betreiben und Führen von Praxisnetzen im Sinne von § 87b SGB V.