Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung sowie Leitung der Ausführung von Bauwerken im Städtebau sowie die Erbringung von Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere in Arbeits- und Planungsgemeinschaft mit anderen Architektur- und Ingenieurbüros. Die Übernahme von Handels- und Bankgeschäften sowie gewerblichen Tätigkeiten ist ausgeschlossen.