Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, der Erwerb, der Vertrieb und die Verwertung von Film-, Fernseh-, Video- und Multimedia-Produktionen sowie von Ton- und Bildmaterial ferner die Gründung neuer bzw. der Erwerb anderer Unternehmen, die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art, sowie der Abschluss von Unternehmens-, Kooperations- und Interessengemeinschafts-Verträgen.