Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Überprüfung, die Kontrolle und die Verwaltung von Gesellschaften bzw. Firmenbeteiligungen für eigene Rechnung, der Handel mit Waren verschiedener Art sowie die Lieferung von Baustoffen und Baumaterialien aller Art und die Vermittlung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Montagearbeiten im In- und Ausland.