Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Vertrieb sowie der Großhandel von Messgeräten und Datenverarbeitungssystemen, deren Vermarktung und Anbringung im eigenen Vertriebssystem sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Im wesentlichen handelt es sich dabei um elektronische Messgeräte, deren Zubehörteile sowie Software zur Datenverarbeitung/ Übermittlung und deren Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung und sonstiger gesetzlicher Normen. Die Gesellschaft kann für Dritte Daten verwalten, Heiz- und Hausnebenkostenabrechnungen erstellen. Das Unternehmen kann Beteiligungen erwerben,
selbstständige und unselbständige Niederlassungen gründen sowie Franchisesysteme erstellen.