Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf sowie Verwaltung von eigenen Immobilien, die Bauplanung und die Bebauung von Immobilien durch Fremdfirmen sowie die Vermittlung branchenbedingter Nebengeschäfte und Serviceleistungen.