Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken auf eigene Rechnung, die Übernahme gewerblicher Beteiligungen im In- und Ausland, die Sanierung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Beratung im Zusammenhang damit, die Verwaltung von Vermögensanlagen, die Hausverwaltung und die Übernahme der erlaubnisfreien Dienstleistungen im Rahmen einer Relocation. Die Gesellschaft vermittelt Verträge, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume gemäß § 34 c der Gewerbeordnung.