Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion, der Erwerb, die Auswertung, der Vertrieb und Verleih von Filmen aller Art für Kino und Fernsehen, von Film- und Fernsehrechten aller Art, Videoprogrammrechten und ähnlichen Rechten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere auch ein Kino oder einen Kinoverleih betreiben und alle hierfür erforderlichen Dienstleistungen vornehmen. Des weiteren kann sie sich an allen Projekten und Unternehmungen der Medien- und Entertainmentbranche beteiligen, vor allem an solchen, die synergetische Effekte zu anderen Tätigkeitsfeldern des Unternehmensgegenstandes ermöglichen (z. B. Soundtracks, Merchandising etc.).