Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Bewirtschaften von Wohn- und Geschäftshäusern, Objekten und Anlagen, deren Reinigung nach Hausfrauenart und Hauswartsdienstleistungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 lit. a und lit. c GewO und die einer Genehmigung der Handwerkskammer erfordern, sind ausgeschlossen.